Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Zeltverleih Düpmann Gmbh
1. Allgemeines
Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Mieter die nachfolgenden Bedingungen des Vermieters an.Gegenstand dieses Vertrages sind ebenfalls die Vorschriften für Fest-, Versammlungs-, und Ausstellungszelte.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kapazität des Zeltes nicht überschritten wird. Die Kapazität richtet sich nach der Größe des Zeltes. Pro qm darf nicht mehr als eine Person in Ansatz gebracht werden.
2. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Aufbau des Zeltes und endet mit dem Abbau.
3. Mietpreis
Der Mietpreis gilt ausschließlich für die oben aufgeführte Veranstaltung. Soweit innerhalb des Aufstellungszeitraumes mehrere Veranstaltungen stattfinden sollen, ist der Mietpreis für jede Veranstaltung zu entrichten. Nutzungsänderungen oder zusätzliche Veranstaltungen sind mit dem Vermieter abzustimmen und bedürfen der Schriftform
4. Zahlung
Die Zahlung hat grundsätzlich nach dem Aufbau ohne jegliche Abzüge zu erfolgen. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter bis zu vier Wochen vor Aufbau des Zeltes ist eine Abstandssumme in Höhe von 50 % des Mietpreises zu zahlen, bis zu einer Woche vor Aufbau des Zeltes sind 80 % des Mietpreises zu zahlen. Danach erfolgt die volle Berechnung.
5. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter hat das Zelt in einem einwandfreien und betriebsbereiten Zustand bereitzustellen. Eventuell vorliegende Schäden oder Verschmutzungen sind schriftlich in einem Protokoll, das vom Mieter und Vermieter zu unterzeichnen ist, festzuhalten.